Mobile Jugend­sozialarbeit Streetwork

Wir sind unterwegs

Streetwork versteht sich als mobile, aufsuchende, beziehungsweise nachgehende Sozialarbeit, welche direkt in der Lebenswelt der Adressat:innen ansetzt. Zur Zielgruppe von Streetwork Deutschlandsberg gehören alle Jugendlichen des Bezirkes, im Alter zwischen 14 und 26 Jahren.

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Es muss in den Köpfen noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit erleben.

Das Angebot ist flexibel, das heißt es richtet sich nach dem Bedarf der Jugendlichen

  • Auf freiwilliger Basis werden Beratungen und Begleitungen zu diversen Ämtern Behörden sowie Ärzt:innen und anderen Hilfseinrichtungen angeboten.
  • Die Betreuung erfolgt mobil, das heißt Jugendliche werden an ihren Plätzen in ihrer Lebenswelt aufgesucht.
  • An 2 fixen Tagen in der Woche können Beratungen und Hilfeleistungen direkt in der Kontaktstelle in Deutschlandsberg in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, das Freizeitangebot, sowie Küche und Waschmaschine zu nutzen.
  • Präventionsworkshops an Schulen im Rahmen der Bewusstseinsbildung und -förderung zu jugendrelevanten Themen.
  • Netzwerkarbeit mit Stakeholdern und relevanten Hilfseinrichtungen sowie Schulen.

Was bringt´s Dir?

Wir unterstützen dich bei der Gestaltung und Durchführung deiner Ideen: Freizeitgestaltung, Ausflüge, Konzerte, Sport, Workshops. Wir bieten dir Gesprächsmöglichkeiten im Büro, auf der Straße oder an euren Plätzen. Wir haben ein offenes Ohr für Themen wie Wohnen, Schule, Beruf, Liebe, Familie, Sexualität und Sucht. Wir begleiten dich zu Terminen bei Ämtern & Behörden, beim AMS, bei Ärzt:innen, bei der Polizei, bei Gericht, usw.

Wie arbeiten wir?

Unsere Gespräche sind vertraulich! Wir vermitteln zwischen euren Welten und denen der Erwachsenen mit dem Ziel, gemeinsame Lösungen zu finden. Wir stehen auf deiner Seite! Wir sind Ansprechpartner:innen für dich und bieten dir Anregungen und Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen.

Warum machen wir Streetwork?

Weil wir uns für deine Anliegen interessieren und sie ernst nehmen. Weil wir in heiklen Situationen beraten und vermitteln können. Damit Jugendliche und Erwachsene ins Gespräch kommen. Weil Jugendliche ein Recht darauf haben, öffentliche Plätze und Straßen im friedlichen Miteinander zu nutzen.

Kontaktstelle StruDL

Öffnungszeiten:
Mittwochs von 16:00-18:00
Donnerstags von 17:00-20:00

FAQ’S – FREQUENTLY ASKED QUESTIONS:

Es gibt auf alles
eine Antwort
Begleitperson bei Polizeilicher Einvernehmung

Bei Einvernehmen von Jugendlichen/jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre) der Polizei besteht das Recht auf die Anwesenheit einer erwachsenen Vertrauensperson. Dies muss in der Regel ausdrücklich verlangt werden. Du darfst selbst entscheiden, wen du als Vertrauensperson beiziehen willst, z.B. deine Eltern oder die Streetworker, die du kennst. Wichtig ist die Unterscheidung, ob du als Beschuldigte:r oder als Zeug:in geladen bist (das muss dir vor Beginn der Einvernahme gesagt werden). Als Zeug:in Als Zeug:in wirst du zu strafbaren Vorfällen, die du gesehen oder von denen du gehört hast, befragt. Du bist verpflichtet, zu sagen was du weißt, falsche Zeugenaussagen sind strafbar. Allerdings: wenn du dich selbst belasten würdest, kannst du die Aussage verweigern. Als Beschuldigte:r Wenn du verdächtigt wirst, eine strafbare Handlung begangen zu haben, wirst du als Beschuldigte:r befragt. Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern (ganz oder zu bestimmten Fragen).

Gibt's es bei Cannabis eine geringe Menge?

Laut Suchtmittelgesetz ist Cannabis eine verbotene Substanz. Erwerb, Besitz und Weitergabe sind daher nicht gestattet. Es gibt keine erlaubte Kleinstmenge für den „Eigengebrauch”! Wenn du mit Cannabis erwischt wirst, muss die Polizei ermitteln und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Meist kommt es dann beim ersten Mal zu einer Zurücklegung der Verfolgung der Straftat für eine Probezeit (ein bis zwei Jahre) und zu „gesundheitsbezogenen Maßnahmen” (Besuch einer Beratungsstelle, ärztliche Überwachung …). Informiere dich rechtzeitig, z. B. bei checkit oder Vivid/Addictionary über Cannabis und verschiedenste andere psychoaktive Substanzen. Unterstützung beim Aufhören oder Reduzieren kannst du bei Streetwork erhalten. Wir stellen dir auch Informationen und Kontakte zu spezifischen Einrichtungen zur Verfügung. Unterstützung kannst du aber auch online finden, zum Beispiel hier: Quit the shit

Schul’ oder Schepfn?

Streetwork kann dabei helfen, dir klar zu werden was du aus deinem Leben machen willst. Bei der Suche nach einer Lehrstelle oder einem Job wendest du dich am besten an das Arbeitsmarktservice. Intensive Unterstützung bieten dir Beratungsstellen wie das Kompetenz- und Ausbildungszentrum Deutschlandsberg oder die Produktionsschule von Jugend am Werk oder auch das BFI Deutschlandsberg.

Was tun im Notfall?

Bei psychischen Krisen: LKH Graz Süd-West Tel.: 0316 / 2191 2531 oder 2532 (Jugendliche) Tel.: 0316 / 2191 2797 oder 2604 (Erwachsene) (Mo-So 024 Uhr), zum Ortstarif   Zu Bürozeiten: Kinderschutzzentrum – bis 18 Jahre 03462/ 6747   Psychosoziales Zentrum – ab 18 Jahre 03462/ 6830   bei gesundheitlichen Problemen die Rettung rufen: Telefonnummer 144, auch ohne Guthaben am Handy möglich. Polizeinotruf europaweit 112, ohne Simcard, ohne PIN-Code, ohne Vorwahl möglich. Es ist deine Pflicht Hilfe zu holen – besser zu früh als zu spät! Im Falle einer Überdosierung bei Substanzkonsum: Lass die Person nicht allein. Beobachte ihre Atmung. Wenn sie nicht mehr reagiert, ruf sofort Hilfe! Sag der Rettung: Es ist jemand bewusstlos ohne Fremdverschulden. Sag unbedingt, welche Substanzen genommen wurden.   Erste Hilfe App   Frauen HelpLine gegen Männergewalt Tel.: 0800 / 222 555 (Mo-So 0–24 Uhr), kostenlos Beratungseinrichtung für Frauen/Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind.

Du wirst vom Chef oder der Chefin ungerecht behandelt?

Wenn du unsicher bist, was deine Vorgesetzten von dir verlangen dürfen, welche Rechte und Pflichten du in der Lehre oder im normalen Job hast, hilft dir die Arbeiterkammer mit Informationen und Rechtsberatung.

Jugendschutz, was darf ich wann?

Fortgehzeiten oder Alkohol- und Nikotinkonsum sind in Österreich im Jugendschutzgesetz Steiermark geregelt. Dieses ist in den Bundesländern unterschiedlich: Was du in der Steiermark darfst oder auch nicht, ist in Wien vielleicht anders. Deine Eltern dürfen dir auch nicht mehr erlauben als der gesetzliche Rahmen vorgibt, sie können aber strengere Regeln mit dir aushandeln. Deine Rechte U 18 -App

Unfair behandelt?

Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du bei Streetwork oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft Unterstützung finden. Wir informieren dich über deine Rechte und Pflichten und beraten dich, wie du zu deinen Rechten kommst.

Zu Hause rausgeflogen, was jetzt?

Du kannst gerade nicht zu Hause Wohnen oder bist ganz rausgeflogen, dann kann Streetwork dich bei deinen nächsten Schritten unterstützen. Wir bieten dir Informationen zu Unterstützungsleistungen, stellen Kontakte zu Notschlafstellen her und begleiten dich zu Ämtern und Behörden. Vorübergehend kannst du bei Streetwork auch eine Hauptwohnsitzbestätigung erhalten, um Unterstützungsleitungen zu beantragen, oder weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Die Hauptwohnsitzbestätigung kann auch als Postadresse genutzt werden. Es gibt auch die Möglichkeit deine Wäsche bei uns zu waschen.   Notschlafstellen: Schlupfhaus – für Jugendliche zwischen 14 – 21 Jahren Arche 38 – für Männer ab 18 Jahren Haus Elisabeth – für Frauen & Kinder Haus Rosalie – für Frauen & Kinder VinziTel – für Frauen und Männer ab 18 Jahren

Schulden stoppen, aber wie?

Die Schulden wachsen dir über den Kopf, du hast den Überblick verloren oder kannst deine Raten zurzeit nicht bezahlen? Streetwork kann dich dabei unterstützen, wieder einen Überblick über deine finanzielle Situation zu bekommen. Zudem können wir dir auch einen Kontakt zur kostenlosen Schuldnerberatung herstellen und dich über Unterstützungsleistungen informieren. Achtung! Grundsätzlich gilt bei Schulden bzw. Zahlungsunfähigkeit möglichst schnell zu reagieren, dies gilt aber besonders bei „gefährlichen Schulden“ wie z.B.: Miete, Strom, Gas, Heizung, Geldstrafen, Alimente und Kontoüberziehung. Nähere Informationen zum Thema Schulden findest du hier: Schuldnerberatung Steiermark

Bereichs-

leitung

Mitarbeiter:

innen

Tay, Dakaria und Nanouk

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen 😉